Förderung für Treppenlift und Badumbau

Für Umbauten, die das Wohnen zu Hause erleichtern, gibt es mehrere Töpfe. Manche stehen allen offen, andere hängen von der persönlichen Situation ab. Hier der Überblick und die wichtigste Regel: erst beantragen, dann bauen.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Ein älteres Paar hält sich an den Händen

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Diesen Vorteil kann jeder nutzen, der im eigenen Haushalt umbauen lässt, ob Eigentümer oder Mieter: 20 % der Arbeitskosten ziehen Sie direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Materialkosten zählen nicht mit. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung, keine Barzahlung. Für Kosten, die schon durch einen Zuschuss gedeckt sind, gilt der Bonus nicht.

KfW-Förderkredit 159

Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ finanziert die KfW Umbauten wie Treppenlift oder bodengleiche Dusche über einen zinsgünstigen Kredit, unabhängig vom Alter. Zeitweise gibt es zusätzlich einen Zuschuss (Programm 455-B), dessen Mittel aber oft schnell ausgeschöpft sind. Den aktuellen Stand finden Sie auf kfw.de. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank, und zwar vor Beginn der Arbeiten.

Zuschuss bis 4.180 €

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für Umbauten in der Wohnung beantragen (§ 40 Abs. 4 SGB XI):

4.180 €

pro Maßnahme und berechtigter Person

16.720 €

höchstens, wenn bis zu vier Berechtigte zusammenwohnen

Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags geplant sind, gelten zusammen als eine Maßnahme. Planen Sie Treppenlift und Bad deshalb am besten gemeinsam. Dem Antrag legen Sie den Kostenvoranschlag bei, bei Mietwohnungen auch die Zustimmung des Vermieters.

Regionale Programme

Manche Bundesländer und Kommunen fördern Umbauten zusätzlich, etwa über Landesförderbanken. Fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, welche Programme es bei Ihnen gibt.

So gehen Sie vor

  1. Angebot einholen: Lassen Sie sich vom Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag erstellen.
  2. Förderung beantragen: Zuschuss und Kredit beantragen und die Bewilligung abwarten.
  3. Auftrag erteilen und umbauen.
  4. Rechnung einreichen und überweisen: für die Auszahlung des Zuschusses und den Steuerbonus.

Alle Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachbetrieb, Förderstelle oder Steuerberatung.