Badumbau mit bodengleicher Dusche: Kosten, Maße, Förderung

Das Bad nutzen wir jeden Tag. Oft reichen wenige Änderungen, damit es sicherer und bequemer wird, und häufig ist der Umbau in wenigen Tagen erledigt.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Bodengleiche Dusche ohne Stufe mit Glaswand

Die wichtigsten Maßnahmen

Bodengleiche Dusche

Die Wanne kommt raus, eine Dusche ohne Stufe kommt rein. Das ist der häufigste Umbau und bringt am meisten Komfort.

WC und Griffe

Ein WC in bequemer Sitzhöhe und stabile Griffe an Dusche und Toilette machen den Alltag leichter.

Rutschfester Boden

Fliesen mit hoher Rutschhemmung, besonders im Duschbereich.

Breitere Tür

Schafft Platz und macht das Bad großzügiger. Die Tür sollte nach außen öffnen.

Was kostet der Umbau?

MaßnahmeTypische Spanne
Wanne raus, bodengleiche Dusche reinca. 4.000 bis 7.000 €
Griffe, Duschsitz, WC in Komforthöhewenige Hundert bis ca. 1.500 €
Komplettsanierung mit bodengleicher Duscheca. 15.000 bis 30.000 €

Den größten Einfluss auf den Preis haben die Leitungen: Müssen Abfluss und Wasserleitungen verlegt werden, wird es teurer. Auch die Größe des Bades und die Ausstattung spielen eine Rolle.

Förderung nicht vergessen: Je nach Situation gibt es Zuschüsse und einen Förderkredit, dazu den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Zuschüsse müssen beantragt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Zur Förderübersicht

Wichtige Maße

Die Norm DIN 18040-2 nennt Planungsmaße für Wohnungen. Sie ist für private Umbauten keine Pflicht, gibt aber gute Orientierung:

Ablauf und Dauer

  1. Beratung vor Ort: Der Fachbetrieb schaut sich Bad und Leitungen an.
  2. Angebot und Kostenvoranschlag, den Sie auch für Förderanträge brauchen.
  3. Förderung beantragen und Bewilligung abwarten, falls Sie einen Zuschuss nutzen.
  4. Umbau: Ein Wannentausch gegen eine Dusche dauert oft nur wenige Tage. Ein Komplettumbau eher zwei bis drei Wochen.

Umbau in der Mietwohnung

Mieter können vom Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung zu Umbauten verlangen, die das Wohnen erleichtern (§ 554 BGB). Sprechen Sie Ihren Vermieter früh an und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben. Klären Sie dabei auch, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss.

Alle Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachbetrieb, Förderstelle oder Steuerberatung.